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Über den Rechnungshof Bremen

Was macht der Rechnungshof?

Der Rechnungshof ist eine besondere Einrichtung.
In der Verfassung von Bremen steht:
Der Rechnungshof arbeitet unabhängig.

Das heißt:
Der Rechnungshof muss sich an Gesetze halten.
Er gehört aber nicht zu der Regierung.
Der Rechnungshof prüft das Geld:

  • von der Stadt Bremen.
  • vom Land Bremen.

Er prüft,

  • ob Bremen gut auf das Geld achtet.
  • ob Bremen nicht zu viel Geld ausgibt.

Der Landtag von Bremen ist die Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft wählt die Regierung.
Die Bürgerschaft und die Regierung entscheiden über Ziele in der Politik:
Für welche Ziele wollen wir Geld einnehmen und ausgeben?
Die Verwaltung von Bremen kümmert sich dann um das Geld.

Der Rechnungshof überprüft nicht die Ziele.
Er überprüft aber die Einnahmen und Ausgaben,
die es für die Ziele gibt.

Der Rechnungshof prüft:

  • Woher bekommt Bremen Geld?
  • Wofür geben die Regierung und die Verwaltung Geld aus?
  • Durften sie das Geld dafür ausgeben?

Wie prüft der Rechnungshof?

Der Rechnungshof bestimmt selbst:

  • Was prüft er?
  • Wie viel prüft er?
  • Wie genau prüft er?

Die Prüfungen sollen Bremen helfen.
In einigen Prüfungen stehen Tipps, was Bremen besser machen kann.
Darum sind die Prüfungen oft aktuell.

So wählt der Rechnungshof aus, was er prüft:

  • Um wie viel Geld geht es?
  • Gibt die Regierung oder die Verwaltung zu viel Geld aus?
  • Kann Bremen vielleicht mehr Geld einnehmen?
  • Erreicht die Verwaltung die geplanten Ziele?
  • Hält die Verwaltung sich an ihre eigenen Regeln?
  • Was kann Bremen aus den Prüfungs-Ergebnissen für andere Bereiche lernen?

Das wird immer wichtiger bei den Prüfungen:

  • Hat die Verwaltung klare Ziele genannt,
    wie sie ihre Aufgaben machen will?
  • Wie gut arbeitet die Verwaltung?
    Arbeitet sie besser oder schlechter
    als andere Verwaltungen in Deutschland?
  • Prüft die Verwaltung selbst, ob sie ihre Ziele erreicht?
  • Konnte Bremen vielleicht die Ziele mit weniger Geld erreichen?

Warum macht der Rechnungshof die Prüfungen?

Der Rechnungshof macht die Prüfungen
für die Bürger und Bürgerinnen und die Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft soll sich um ein gutes Leben
für die Bürger und Bürgerinnen kümmern.
Die Bürgerschaft kann mit den Prüfungen sehen,
ob Regierung und Verwaltung gut arbeiten.

Der Rechnungshof erklärt in der Prüfung, welche Probleme es gibt.
Und der Rechnungshof gibt Tipps, was Bremen besser machen kann.
Der Rechnungshof kann aber nicht entscheiden,
dass Regierung und Verwaltung etwas ändern müssen.
Der Rechnungshof hat viel Erfahrung mit Prüfungen.
Darum kann er die Bürgerschaft,
die Regierung und die Verwaltung beraten.

Bericht über die Prüfungen

Jedes Jahr schreibt der Rechnungshof über seine Prüfungen
Berichte für die Bürgerschaft.
Der Rechnungshof stellt die Berichte
auf einer Presse-Konferenz vor.
Die Berichte helfen der Bürgerschaft dabei,
die Arbeit von der Regierung und von der Verwaltung zu prüfen:

  • Sind wir mit der Arbeit einverstanden?
  • Was soll sich ändern?

Die Jahres-Berichte finden Sie
auf der Internet-Seite vom Rechnungshof:
https://www.rechnungshof.bremen.de

Welche Regeln gibt es für die Arbeit vom Rechnungshof?

Wichtige Regeln für die Arbeit vom Rechnungshof stehen in:

  • der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
  • dem Gesetz über die Grundsätze
    des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
  • der Landeshaushaltsordnung
  • dem Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Freien Hansestadt Bremen

Leitung und Prüfungsgebiete

Die Bürgerschaft wählt die Gruppe,
die den Rechnungshof leitet.
In der Gruppe sind 4 Mitglieder:

  • eine Präsidentin oder ein Präsident
  • eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident
  • 2 weitere Mitglieder

Bei Entscheidungen hat jedes Mitglied aus der Gruppe eine Stimme.
Vielleicht ist es bei einer Abstimmung so:
2 Mitglieder stimmen für einen Antrag.
2 Mitglieder stimmen dagegen.
Dann hat die Präsidentin oder der Präsident 2 Stimmen,
um über den Antrag zu entscheiden.

Alle Mitglieder setzen sich ein für die Entscheidung,
auch wenn nicht alle Mitglieder dafür gestimmt haben.
Die Gruppe arbeitet unabhängig.
Das heißt:
Sie muss sich nur an das Gesetz halten.
Sie gehört nicht zu der Regierung oder der Verwaltung.
Sie gehört zu keiner Partei.
Die Politik darf sich nicht in ihre Arbeit einmischen.

Der Rechnungshof hat:

  • 5 Arbeitsgebiete für verschiedene Prüf-Themen.
    Das sind die Prüfungsgebiete.
  • und eine Abteilung für
    die Verwaltung vom Rechnungshof.
    Die Abteilung hilft der Präsidentin oder dem Präsidenten.
    Das ist die Präsidialabteilung.

Im Rechnungshof gibt es 42 Stellen für alle Beschäftigte.
Eine Stelle hat etwa 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche.
Viele Beschäftigte möchten weniger als 40 Stunden arbeiten.
Mehrere Beschäftigte können sich auch eine Stelle teilen.
Darum arbeiten mehr als 42 Beschäftigte im Rechnungshof.

Mehr Infos dazu finden Sie:

  • in dem Plan über die Prüfungsgebiete und die Abteilungen.
    Das ist das Organigramm.
  • in der Liste darüber: Wer kümmert sich um welche Aufgaben?
    Das ist der Geschäftsverteilungsplan.

Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2023.

Kurzvorstellung des Rechnungshofs in Leichter Sprache als PDF-Datei

Die Kurzvorstellung des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen in Leichter Sprache können Sie hier herunterladen (pdf, 647.2 KB).