Der Rechnungshof ist eine besondere Einrichtung.
In der Verfassung von Bremen steht:
Der Rechnungshof arbeitet unabhängig.
Das heißt:
Der Rechnungshof muss sich an Gesetze halten.
Er gehört aber nicht zu der Regierung.
Der Rechnungshof prüft das Geld:
Er prüft,
Der Landtag von Bremen ist die Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft wählt die Regierung.
Die Bürgerschaft und die Regierung entscheiden über Ziele in der Politik:
Für welche Ziele wollen wir Geld einnehmen und ausgeben?
Die Verwaltung von Bremen kümmert sich dann um das Geld.
Der Rechnungshof überprüft nicht die Ziele.
Er überprüft aber die Einnahmen und Ausgaben,
die es für die Ziele gibt.
Der Rechnungshof prüft:
Der Rechnungshof bestimmt selbst:
Die Prüfungen sollen Bremen helfen.
In einigen Prüfungen stehen Tipps, was Bremen besser machen kann.
Darum sind die Prüfungen oft aktuell.
So wählt der Rechnungshof aus, was er prüft:
Das wird immer wichtiger bei den Prüfungen:
Der Rechnungshof macht die Prüfungen
für die Bürger und Bürgerinnen und die Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft soll sich um ein gutes Leben
für die Bürger und Bürgerinnen kümmern.
Die Bürgerschaft kann mit den Prüfungen sehen,
ob Regierung und Verwaltung gut arbeiten.
Der Rechnungshof erklärt in der Prüfung, welche Probleme es gibt.
Und der Rechnungshof gibt Tipps, was Bremen besser machen kann.
Der Rechnungshof kann aber nicht entscheiden,
dass Regierung und Verwaltung etwas ändern müssen.
Der Rechnungshof hat viel Erfahrung mit Prüfungen.
Darum kann er die Bürgerschaft,
die Regierung und die Verwaltung beraten.
Jedes Jahr schreibt der Rechnungshof über seine Prüfungen
Berichte für die Bürgerschaft.
Der Rechnungshof stellt die Berichte
auf einer Presse-Konferenz vor.
Die Berichte helfen der Bürgerschaft dabei,
die Arbeit von der Regierung und von der Verwaltung zu prüfen:
Die Jahres-Berichte finden Sie
auf der Internet-Seite vom Rechnungshof:
https://www.rechnungshof.bremen.de
Wichtige Regeln für die Arbeit vom Rechnungshof stehen in:
Die Bürgerschaft wählt die Gruppe,
die den Rechnungshof leitet.
In der Gruppe sind 4 Mitglieder:
Bei Entscheidungen hat jedes Mitglied aus der Gruppe eine Stimme.
Vielleicht ist es bei einer Abstimmung so:
2 Mitglieder stimmen für einen Antrag.
2 Mitglieder stimmen dagegen.
Dann hat die Präsidentin oder der Präsident 2 Stimmen,
um über den Antrag zu entscheiden.
Alle Mitglieder setzen sich ein für die Entscheidung,
auch wenn nicht alle Mitglieder dafür gestimmt haben.
Die Gruppe arbeitet unabhängig.
Das heißt:
Sie muss sich nur an das Gesetz halten.
Sie gehört nicht zu der Regierung oder der Verwaltung.
Sie gehört zu keiner Partei.
Die Politik darf sich nicht in ihre Arbeit einmischen.
Der Rechnungshof hat:
Im Rechnungshof gibt es 42 Stellen für alle Beschäftigte.
Eine Stelle hat etwa 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche.
Viele Beschäftigte möchten weniger als 40 Stunden arbeiten.
Mehrere Beschäftigte können sich auch eine Stelle teilen.
Darum arbeiten mehr als 42 Beschäftigte im Rechnungshof.
Mehr Infos dazu finden Sie:
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2023.
Die Kurzvorstellung des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen in Leichter Sprache können Sie hier herunterladen (pdf, 647.2 KB).