Das Land Bremen besteht aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadtgemeinde Bremerhaven obliegt nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechnungsprüfung in der Freien Hansestadt Bremen (Rechnungsprüfungsgesetz) dem Senat. Die Durchführung dieser Prüfung ist nach § 15 Abs. 2 Rechnungsprüfungsgestz der Präsidentin des Rechnungshofs übertragen. Die Prüfungsergebnisse werden dem Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven und dem Senat übermittelt.
Für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadtgemeinde Bremerhaven ist das Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven zuständig.
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