Am heutigen Freitagmorgen hat die Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft die diesjährigen Jahresberichte übergeben.
Anlässlich der Veröffentlichung der Berichte durch das Rechnungshofskollegium (Frau Claudia Helberg, Herr Sebastian Löffler, Frau Dr. Maike Otten und Frau Dr. Imke Sommer) stellt die Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen den Bezug zu den Grundgesetzänderungen im Bereich der Finanzierung öffentlicher Haushalte her. Sie warnt davor, dass die neuen Kreditaufnahmemöglichkeiten die strukturellen Einsparungserfordernisse in den Haushalten untergraben könnten und fordert daneben, dass die Effizienz des Verwaltungshandelns deutlich verbessert wird:
„Alle Möglichkeiten, öffentliche Mittel im Land und in der Stadtgemeinde Bremen zielgenau einzusetzen, müssen genutzt werden. Aus den Fehlern, Mängeln und Effizienzverlusten, die der Rechnungshof in seinen 20 Prüfungen und in den Haushaltsteilen der Jahresberichte festgestellt hat, sollte gelernt werden!“
Strukturelle Probleme der bremischen Haushalte und Verwaltungen werden deutlich, wenn
Auch stellte der Rechnungshof fest, dass Haushaltsmittel ineffizient verwendet und öffentliche Aufgaben nicht angemessen erfüllt wurden. Letzteres war beim Hochwasserschutz, bei der Strahlenschutzkontrolle, bei der Geldwäscheprävention und im IT-Sicherheitsbereich und damit in Bereichen der staatlichen Risikovorsorge der Fall. Nicht genutzte Fortbildungskapazitäten für die Beschäftigten der bremischen Verwaltung, eine teure Wirtschaftsförderung ohne tragfähiges Konzept, ein Verzicht auf die Passgenauigkeit der Angebote für junge Menschen, die Verfehlung der gesetzten Ziele bei der Schulverpflegung und unwirtschaftlichen Doppelstrukturen bei Härtefallfonds führen dazu, dass öffentliche Mittel ohne erzielten Effekt versickern.
Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass öffentliche Mittel nicht wie vorgesehen verwendet werden. Die Präsidentin des Rechnungshofs vergleicht die öffentlichen Haushalte wie schon im Vorjahr mit Wasserreservoirs: „Unnötige Ausgaben sind wie undichte Stellen und der Verzicht auf Einnahmen wie geschlossene Wasserhähne. Anstatt immer mehr Mittel in solche Reservoirs hineinzugeben, müssen Leckagen dringend repariert und alle vorhandenen Hähne geöffnet werden. In den diesjährigen Jahresberichten wird eine weitere Fallgruppe erkennbar: Mit öffentlichen Mitteln verfolgte Ziele werden auch dann verfehlt, wenn Stellen außerhalb der Kernverwaltung die übertragenen Mittel ungenutzt lassen. Bremen befindet sich schon lange in Zeiten der Haushaltsdürre. Sie wird durch die anstehenden Erhöhungen der Schuldenlast noch verschärft. In dieser Situation kann es sich das Land nicht leisten, dass öffentliche Mittel die angestrebten Wirkungen nicht optimal erreichen. Alle Haushaltsmittel müssen zielgenau eingesetzt werden!"
Für weitere Informationen erhalten Sie hier die Pressemitteilung - nicht barrierefreie Druckversion (pdf, 475.8 KB), die Kurzfassungen der Berichte - nicht barrierefreie Druckversion (pdf, 461.3 KB) sowie den vollständigen Text der Jahresberichte 2025 - Land und Stadt (pdf, 5.5 MB).
Die folgenden Absätze geben die Kurzfassungen der in den Jahresberichten enthaltenen Beiträge wieder.
In Bremen ansässige Unternehmen können nach den Vorgaben verschiedener Förderprogramme mit Beteiligungskapital gefördert werden. Hierfür werden bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH und ihrer Tochtergesellschaft, der BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM), seit Jahren Mittel in Höhe von mehreren Millionen Euro vorgehalten, die bisher ungenutzt blieben. Die nicht für die Wirtschaftsförderung benötigten Mittel müssen wieder in den öffentlichen Haushalt zurückgeführt und die Ausstattung der BBM daran bemessen werden, wieviel Liquidität im Fördergeschäft voraussichtlich benötigt wird.
Die Wirkungen und der Erfolg der Förderung mit Beteiligungskapital werden nach wie vor nicht erhoben. Dies hatte der Rechnungshof in einer Prüfung im Jahr 2015 bereits angemahnt. Nur auf Grundlage einer Auswertung der Wirkungen und des Erfolgs der Förderung lässt sich belastbar entscheiden, in welcher Höhe künftig Mittel für das Fördergeschäft mit Beteiligungskapital eingesetzt werden sollen.
(Jahresbericht Land, Tz. 436-453)
Die Hochschule für Künste steigerte ihre Nutzflächen seit 2013 um mehr als 6.000 Quadratmeter. Die jährlichen Mietaufwendungen verfünffachten sich gegenüber 2013, sie betrugen 2023 etwa 1,2 Mio. €. Die Hochschule legte keine Unterlagen dazu vor, ob und wie sie vor der Anmietung oder dem Kauf zusätzlicher Flächen die Bedarfe geprüft hätte. Dies gilt beispielsweise bei der Anmietung eines Neubaus mit einer Fläche von 1.433 Quadratmetern in der Überseestadt. In dem vereinbarten 30-jährigen Mietzeitraum werden für die neuen Flächen Mietkosten von mehr als 10 Mio. € anfallen.
Die Senatorin für Wissenschaft bewilligte der Hochschule in den Jahren 2018 bis 2023 etwa 8,5 Mio. € Sondermittel für verschiedene Projekte. Hiervon verblieben der Hochschule nach Ablauf der jeweiligen Bewilligungszeiträume 971 T€, die nicht für die jeweiligen Zwecke verwendet worden waren. Insgesamt gewährte das Ressort der Hochschule für Künste für diese Jahre 2,4 Mio. € mehr an Haushaltsmitteln, als diese zur Deckung ihrer Ausgaben benötigte.
(Jahresbericht Land, Tz. 199-262)
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz fördert seit vielen Jahren einen Verein für Verbraucher:innenschutz mittels verschiedener Zuwendungen. Im Jahr 2023 bewilligte sie dem Verein Zuwendungen in Höhe von 2 Mio. €. Eigene Mittel generiert der Verein unter anderem aus kostenpflichtigen Beratungen.
Obwohl der Verein seit Jahren Überschüsse erwirtschaftet und seinen Kassenbestand im Jahr 2023 auf eine Million Euro erhöhen konnte, betrachtete das Ressort bei der Bemessung der Zuwendungshöhe die finanzielle Gesamtsituation des Vereins nicht. Insbesondere prüfte es nicht, ob vorhandene Eigenmittel zur Finanzierung des Zuwendungs-zwecks hätten eingesetzt werden können. Auch wurden die Einhaltung von Auflagen nicht und Verwendungsnachweise nur kursorisch geprüft.
(Jahresbericht Land, Tz. 311-338)
Der Senator für Inneres und Sport setzte sich bei der Bemessung der Zuwendungen für die Bädergesellschaft nicht ausreichend mit deren finanziellen Gesamtsituation auseinander. Er beließ der Bädergesellschaft nicht benötigte Mittel aus dem Bremen-Fonds in Höhe von über 1 Mio. € und finanzierte damit einen Überschuss, der die Eigenkapitalquote erhöhte. Dieses Vorgehen verstieß gegen das Zuwendungsrecht.
Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie verglich das Ressort lediglich die Jahresergebnisse mit denen des Vor-Pandemie-Jahres 2019. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den einzelnen Positionen der Jahresabschlüsse und daraus ableitbarer Pandemieauswirkungen erfolgte nicht, sodass auch Ergebnisverschlechterungen berücksichtigt wurden, die nicht allein pandemiebedingte Gründe hatten.
Bis zum Frühjahr 2024 betrieb die Bädergesellschaft in Innenstadtlage einen Bäder-Shop, der in den Jahren 2019 und 2022 jeweils nur Umsatzerlöse von wenigen Hundert Euro erzielte. Dem standen allein im Jahr 2019 Kosten in Höhe von mehr als 107 T€ gegenüber.
(Jahresbericht Stadt, Tz. 216-243)
Verliert eine in der Bremischen Bürgerschaft gebildete Fraktion oder Gruppe ihre Rechtsstellung, etwa mit dem Ende einer Wahlperiode, findet eine Liquidation statt. Ziel der Liquidation ist eine vermögensrechtliche Auflösung, mit der unter anderem laufende Geschäfte beendet und verbleibende Mittel an den Landeshaushalt zurückgeführt werden. Gerade weil Fraktionen und Gruppen in Liquidation kein Eigeninteresse mehr daran haben, die bei ihnen verbliebenen Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden, sind Liquidationsverfahren streng zu kontrollieren. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die Mittelrückflüsse zu gering ausfallen. Die Bürgerschaftskanzlei verkannte bei zurückliegenden Liquidationen den tatsächlichen Umfang ihrer Kontrollpflichten, sodass die Ordnungsmäßigkeit der Liquidationsverfahren nicht immer gewährleistet war.
Seine Feststellungen nahm der Rechnungshof zum Anlass, der Bremischen Bürgerschaft Verbesserungen des Rechtsrahmens für Liquidationsverfahren vorzuschlagen. Sie können dazu beitragen, Anwendungsschwierigkeiten zu begegnen und Zahlungsunfähigkeiten während der Liquidation - etwa durch eine unwirtschaftliche Gestaltung von Arbeitsverträgen - zu vermeiden.
(Jahresbericht Land, Tz. 621-664)
Die Gesamtausgaben der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge stiegen im Zehnjahreszeitraum ab 2012 von 53,2 Mio. € auf 81,4 Mio. €. Die Gründe für diesen Anstieg um 53 % wurden weder vom Senator für Finanzen noch von Performa Nord nähergehend analysiert. Daher konnten Auffälligkeiten bei der Entwicklung von Krankheitskosten nicht festgestellt und keine hierauf aufbauenden Gegensteuerungsmaßnahmen etwa im Gesundheitsmanagement ergriffen werden.
In Bremen werden sämtliche Krankheitskosten in der Regel lediglich auf formale Aspekte und nur bei offensichtlichen Auffälligkeiten inhaltlich überprüft. Durch den Einsatz von Prüfsoftware und medizinisch geschulten Personals könnten die Ausgaben der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge um über 2 Mio. € pro Jahr verringert werden.
Polizist:innen und Feuerwehrkräfte erhalten Heilfürsorge. Hier sollten die gegenwärtigen Einzelzuzahlungen der Betroffenen durch pauschale Eigenbeteiligungen ersetzt werden. Genauso könnte der Anspruch auf ergänzende Beihilfe vereinfacht bearbeitet oder sogar abgeschafft werden. Dies würde den Verwaltungsaufwand in erheblichem Maße reduzieren.
(Jahresbericht Land, Tz. 552-601)
Wer Abwasser unmittelbar in bremische Gewässer einleitet, hat dem Land eine Abgabe zu zahlen. Die Einnahmen aus dieser Abwasserabgabe betrugen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 insgesamt 10,28 Mio. €.
Dem Land Bremen entgingen allein in den Jahren 2020 bis 2022 Einnahmen von über 169 T€, weil das Umweltressort bis zu 32 Jahre lang die Werte zur Berechnung der Abwasserabgabe nicht aktualisiert hatte. Auch erfolgte die Berechnung teilweise nicht nach den bundesgesetzlichen Vorgaben.
Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist nach dem Bundesrecht für Maßnahmen zu verwenden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Auch darf Verwaltungsaufwand finanziert werden, der dem Abwasserabgabenrecht zurechenbar ist. Demgegenüber gab das Umweltressort den überwiegenden Teil des Aufkommens für nicht mit der Abwasserabgabe befasstes Verwaltungspersonal aus.
(Jahresbericht Land, Tz. 378-410)
Außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Krankheits-, Unterhalts-, oder Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen die Höhe der Einkommensteuer mindern. Die Finanzverwaltung setzt ein sogenanntes Risikomanagementsystem ein. Die Beschäftigten der Finanzverwaltung bearbeiten eine Steuererklärung nur noch persönlich, wenn das Risikomanagementsystem einen Prüfhinweis erstellt. Eine Vielzahl der Fälle, in denen außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht worden waren, wies Fehler bei der Bearbeitung der Prüfhinweise auf. So waren trotz entgegenlautender Prüfhinweise fehlende Unterlagen nicht angefordert und die näheren Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen nicht überprüft worden. Die Abkehr von Einzelüberprüfungen der Steuererklärungen hin zu einem risikoorientierten Prüfsystem erfordert es, dass die ausgewählten Fälle tatsächlich und in dem Umfang überprüft werden, wie es systemseitig vorgegeben wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass den öffentlichen Haushalten anderenfalls Steuereinnahmen entgehen.
(Jahresbericht Land, Tz. 602-620)
Die Hochschule Bremerhaven kommt ihren Aufgaben der Verwaltung ihrer Liegenschaften nur unzureichend nach. Ein Gebäude stand seit seiner Anmietung für mehr als zwei Jahre leer. Die überflüssigen Mietzahlungen dafür belaufen sich auf über 100.000 Euro. Instandsetzungsbedarfe und Baumaßnahmen werden nur mangelhaft dokumentiert. Dadurch riskiert die Hochschule neben einem wachsenden Sanierungsstau zahlreiche unwirtschaftliche Folgen wie etwa kaum durchsetzbare Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. Auch realisiert die Hochschule Bremerhaven Energieeinsparpotenziale nicht, weil sie das gesetzlich geforderte Energiecontrolling nicht durchführt.
(Jahresbericht Land, Tz. 263-287)
Die Geh- und Radwegbrücke "Großer Wesersprung Mitte" soll die Bremer Innenstadt und die Neustadt miteinander verbinden. Das Amt für Straßen und Verkehr führte einen Realisierungswettbewerb zur Vergabe der Planungsleistungen für das Brückenbauwerk durch. Eine Jury bewertete die zwölf eingereichten Gestaltungsvarianten. Zwar hatte das Amt für Straßen und Verkehr den am Wettbewerb Beteiligten die eigens für das Projekt geschätzten Baukosten in Höhe von 10,5 Mio. € mitgeteilt und die Wirtschaftlichkeit als Entscheidungskriterium angegeben. Bei der Prüfung der Wettbewerbsbeiträge wurden die voraussichtlichen Herstellungskosten für das Bauwerk sowie der Kostenaufwand für eine nachhaltige Erhaltung aber weder vom Amt für Straßen und Verkehr noch von der Jury hinreichend berücksichtigt. Den Zuschlag erhielt ein Beitrag mit prognostizierte Baukosten von etwa 13,5 Mio. €.
(Jahresbericht Stadt, Tz. 244-265)
Sperrwerke an Flüssen dienen dem Hochwasserschutz. Schäden an diesen Bauwerken bergen ein besonderes Gefährdungspotential für das zu schützende Hinterland. Daher werden beispielsweise die Sperrwerke im Verantwortungsbereich des Bundes spätestens alle sechs Jahre trockengelegt und vollumfänglich geprüft.
Aufgrund eines Vertrags mit dem Land betreibt und unterhält der Deichverband am rechten Weserufer das Lesumsperrwerk seit dem Jahr 2001. Zur Erhaltung des Sperrwerks hatte der Deichverband zwar teilweise Untersuchungen vorgenommen. Vollumfängliche Bauwerksinspektionen, wie sie der Bund durchführen lässt, unterblieben aber über 20 Jahre lang. Als oberer Wasserbehörde obliegt es der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, sicherzustellen, dass die dem Deichverband übertragenen Pflichten erfüllt werden. Trotzdem sah die senatorische Behörde sich nicht in der Verantwortung, Inspektionen einzufordern. Hochwasserschutz und die wirtschaftliche Erhaltung bremischen Anlagevermögens waren damit nicht ausreichend gewährleistet.
(Jahresbericht Land, Tz. 411-435)
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen bearbeitet ein breites Spektrum an Aufgaben und ist unter anderem für die Ausführung bundesrechtlicher Regelungen zum Arbeits-, Strahlen- und Verbraucherschutz zuständig. So hat sie etwa jährlich rund 350 im Handel erhältliche Produkte auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Diese Zielzahl erreicht die Gewerbeaufsicht seit vielen Jahren nicht annähernd. Hinzu kommt, dass sie ab dem Jahr 2026 mindestens 5 % der im Land Bremen ansässigen Betriebe vor Ort zu besichtigen und auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben zu kontrollieren hat. Auch hier ist absehbar, dass die Mindestbesichtigungsquote nicht erreicht werden wird. Die Gewerbeaufsicht weist zur Erklärung auf einen zu geringen Personalbestand hin. Eine belastbare, sämtliche Aufgaben der Gewerbeaufsicht umfassende Personalbedarfsberechnung existiert nicht. Diese ist erforderlich, um zu berechnen, wie viel Personal die Gewerbeaufsicht benötigt, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Die Gebührenverordnungen der Gewebeaufsicht sind anzupassen, um den Kostendeckungsgrad zu erhöhen.
(Jahresbericht Land, Tz. 339-377)
Die Stadtbibliothek Bremen nutzt das standardisierte Angebot des zentralen IT-Dienstleisters nicht, sondern verfügt über eine umfangreiche eigene IT-Infrastruktur. Diese erfüllt die bundes- und bremenweit vorgegebenen Sicherheitsstandards für den IT-Grundschutz nur teilweise. So fehlten unter anderem ein IT-Sicherheitskonzept und ein IT-Notfallplan. Mängel bestanden zudem bei der Sicherheit beim Smartphoneeinsatz, bei den erforderlichen Datensicherungen, beim Brandschutz in Serverräumen, bei der Inventarisierung vorhandener IT-Geräte und bei der Vergaberechtskonformität von IT-Beschaffungen. Auch überstieg die Ausstattung mit Rechnern und Druckern das notwendige Maß.
(Jahresbericht Stadt, Tz. 146-188)
Um das Risiko von Geldwäsche zu begrenzen, sieht das Geldwäschegesetz (GWG) für bestimmte gewerblich oder freiberuflich Tätige besondere Verpflichtungen vor. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist Aufsichtsbehörde für einen Teil der nach dem GWG Verpflichteten. Ihre aufsichtsbehördliche Tätigkeit muss effektiviert werden. So ist es für die Aufsichtsbehörde gelegentlich unmöglich, aus den ihr zur Verfügung stehenden Quellen zu erkennen, ob ein Unternehmen nach dem GWG verpflichtet ist oder nicht. Dies ist bei der Finanzverwaltung anders, bei der regelmäßig mehr Erkenntnisse vorhanden sind, die Aufschluss über eine Verpflichtung nach dem GWG geben. Nur in den seltendsten Fällen werden diese Daten gegenwärtig an die Aufsichtsbehörde nach dem GWG übermittelt. Deshalb muss der Datenaustausch unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen besser organisiert werden. Auch sollte die Aufsichtsbehörde die nach dem GWG Verpflichteten prioritär nach Geschäftsfeldern wie dem Schmuck- oder Kfz-Handel ermitteln.
(Jahresbericht Land, Tz. 454-470)
Ressortübergreifende Fortbildungen werden vom Senator für Finanzen koordiniert und vom Aus- und Fortbildungszentrum für den öffentlichen Dienst in Bremen umgesetzt. Die Prüfung des Rechnungshofs zeigt, dass die Fortbildungsangebote stärker an den Bedarfen der Verwaltung ausgerichtet werden müssen.
Im Zeitraum von 2019 bis 2023 hat sich die Anzahl ressortübergreifender Fortbildungen, die trotz Terminierung nicht stattfanden, mehr als verdoppelt. Nur ein Viertel der durchgeführten Fortbildungen war voll ausgelastet. Durch Änderungen im Zulassungs- und Nachrückverfahren ließe sich die Zahl der Teilnehmer:innen deutlich erhöhen. Ebenso müssen digitale Lernformen intensiver eingesetzt werden. Um die Qualität zu sichern und Erfolge kontrollieren zu können, ist es unerlässlich, Fortbildungen fortlaufend zu evaluieren.
Für externe Teilnehmer:innen an Fortbildungen wie Beschäftigte der Beteiligungsgesellschaften, sind die Beträge, die in Rechnung gestellt werden, derzeit nicht kostendeckend.
(Jahresbericht Land, Tz. 498-551)
Ziel des 2022 eröffneten Digital Hub Industry (DHI) ist es, vorhandene Kompetenzen und Beratungsangebote zur Digitalisierung zu bündeln und für kleine und mittlere Unternehmen sichtbarer zu machen. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gewährte dem Betreiberverein im Zeitraum 2022 bis 2026 eine Förderung von insgesamt 2,2 Mio. €.
Zwei wesentliche, bereits vor der Eröffnung als notwendig erachtete Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des DHI wurden bisher nicht geschaffen. So gab es bis zum Ende der örtlichen Erhebungen durch den Rechnungshof kein Konzept zur Herstellung der Industriekontakte und keine Vermarktungsstrategie. Die für das DHI vorgehaltenen Räumlichkeiten waren nicht annähernd ausgelastet. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation vereinbarte mit dem Betreiberverein keine geeigneten Zielkennzahlen, um eine Erfolgskontrolle vornehmen zu können.
(Jahresbericht Land, Tz. 471-497)
Geraten Privathaushalte mit der Zahlung der Kosten für Energieleistungen erheblich in Rückstand, stellen die Versorgungsunternehmen die Energiezufuhr regelmäßig ein. Obwohl Betroffene in solchen Fällen Hilfeleistungen von Jobcentern oder Sozialämtern erhalten können, legte die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in den Jahren 2021 und 2022 zwei Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren auf und beauftragte einen Verein damit, die Anträge auf Hilfen zu bearbeiten. Bis Mitte 2024 entstanden hierdurch Gesamtaufwendungen von über 400 T€. Weil die Antragszahlen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben, lagen die an den Verein entrichteten Durchführungskosten mit rund 61 % erheblich über den eigentlichen Hilfeleistungen.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration muss darauf hinwirken, dass Hilfeleistungen im Bedarfsfall nach den vorrangigen sozialgesetzlichen Regelungen durch die zuständigen Jobcenter oder Sozialämter erbracht werden, um unnötige und unwirtschaftliche Doppelstrukturen zu beenden.
(Jahresbericht Land, Tz. 288-310)
Um junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, gibt es diverse Angebote offener Jugendarbeit in Bremen. Dazu gehören 18 Jugendfreizeitheime in den Stadtteilen, die im Jahr 2023 mit rund 4,3 Mio. € gefördert wurden. Um bewerten zu können, ob Angebote bedarfsgerecht ausgestaltet sind und als attraktiv wahrgenommen werden, müssen Bedürfnisse, Interessen und Nutzungsverhalten junger Menschen ausreichend erhoben und differenziert ausgewertet werden. Nur mit Hilfe aussagekräftiger Daten ist es möglich, die Angebote der bremischen Jugendfreizeitheime an gesellschaftliche Veränderungen und aktuelle Bedürfnisse junger Menschen anzupassen.
Die Finanzierung der Jugendarbeit muss bedarfs- und teilhabegerecht ausgestaltet und an veränderte Bevölkerungs- und Sozialstrukturen angepasst werden. Eine Umverteilung der Mittel zwischen sich unterschiedlich entwickelnden Stadtteilen darf dabei nicht ausgeschlossen werden.
(Jahresbericht Stadt, Tz. 189-215)
Die Senatorin für Kinder und Bildung verfehlte das im „Aktionsplan 2025“ beschlossene Ziel, die Schulverpflegung in der Stadtgemeinde Bremen bis Ende 2022 vollständig auf biologische Produkte umzustellen. Entgegen der Planung führte es bislang kein Monitoringverfahren ein, um die Qualität der Schulverpflegung sicherzustellen. In einem Projekt zur Senkung des Stromverbrauchs und zur Einsparung von CO2-Emissionen in den Gemeinschaftsküchen sollten unter anderem Kühlschränke und Herde durch energieeffiziente Geräte ausgetauscht werden. Da dem Ressort die Bedarfe der Gemeinschaftsküchen zunächst nicht bekannt waren, verzögerte sich der Projektabschluss um zwei Jahre. Ob die geplante CO2-Ersparnis von 25,6 Tonnen pro Jahr erreicht wurde, konnte das Ressort nicht angeben. Gründe für die unzureichende Projektabwicklung waren fehlende organisatorische Strukturen und verspätet besetzte Stellen.
(Jahresbericht Stadt, Tz. 113-145)
Erziehungsberechtigte, deren Kinder gebundene Ganztagsgrundschulen besuchen, haben für die Mittagsverpflegung eine Pauschale in Höhe von 35 € pro Monat zu entrichten. Besuchen die Kinder eine offene Ganztagsschule, werden durchschnittlich bis zu 60 € fällig.
Einige Schulvereine an weiterführenden Schulen erhalten von der Senatorin für Kinder und Bildung Zuwendungen, um eine Mittagsverpflegung anzubieten. Ein Teil der Zuwendungen dient dem Zweck, die nicht kostendeckenden Einnahmen der Schulvereine aus der Mittagsverpflegung auszugleichen. Aus diesem Grund können Schulvereine das Mittagessen günstiger anbieten als Caterer, deren Preise durchschnittlich um 23% höher lagen. Hierdurch werden Eltern benachteiligt, deren Kinder weiterführende Schulen besuchen, an denen Cateringunternehmen die Mittagsverpflegung stellen.
(Jahresbericht Stadt, Tz. 96-112)
Für den Landeshaushalt wurden 2023 globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt 82,83 Mio. € beschlossen. Globale Minderausgaben müssen im Haushaltsvollzug entweder durch Mehreinnahmen oder durch Einsparungen erwirtschaftet werden. Übersteigt die Höhe globaler Minderausgaben die Höhe der voraussichtlich für die Aufgabenerfüllung nicht benötigten Mittel, kommt der Haushaltsgesetzgeber seiner Budgetpflicht nicht nach und überlässt die Prioritätensetzungen sowie Entscheidungen zur Auflösung der Beträge allein der Exekutive. Wie schon im Vorjahr wurde eine globale Minderausgabe bei der Haushaltsaufstellung als Steuerungsinstrument genutzt. Im Haushaltsverlauf kamen weitere globale Minderausgaben zur Finanzierung zunächst nicht vorgesehener Maßnahmen hinzu. Dass die globalen Minderausgaben im laufenden Haushalt 2023 nicht vollständig zu erwirtschaften waren, bestärkt die bereits im letzten Jahresbericht geäußerten grundsätzlichen haushaltsrechtlichen Bedenken gegen zu hoch angesetzte globale Minderausgaben.
(Jahresbericht Land, Tz.38-47)
(Jahresbericht Stadt, Tz. 29-32)
Für Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nahm der Stadtstaat Bremen im Jahr 2023 neue Kredite in Höhe von 245 Mio. € auf. Im selben Jahr erfolgten Sondertilgungen der pandemiebedingten Notlagenkredite in Höhe von 427 Mio. €. Die aufgrund der von der Bremischen Bürgerschaft erklärten Notsituation „Klima- und Energiekrise sowie Auswirkungen des Ukraine-Kriegs“ vom Stadtstaat beanspruchten Kredite umfassten weitere 300 Mio. €. Die Höhe der mit Notlagenerklärungen begründeten Kredite lag damit im Jahr 2023 bei 118 Mio. €.
(Jahresbericht Land, Tz.135-141)
Im Jahr 2023 bewilligte das Land Bremen Studierenden im Auftrag des Bundes Darlehen in Höhe von 24 Mio. € nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und zahlte sie aus. Da es sich um Bundesmittel handelte, entstanden die Rückzahlungsansprüche gegen die Darlehensnehmer:innen beim Bund und nicht beim Land. Gleichwohl wurden die Auszahlungen als finanzielle Transaktionen des Landes erfasst. Dies hatte zur Folge, dass sich die zulässige Kreditaufnahmesumme fälschlich erhöhte. Auch die Ausweisung dieser Zahlungen in der Bilanz des Landes war nicht korrekt.
(Jahresbericht Land, Tz.142-145)
Durch eine Anpassung der erwarteten Besoldungssteigerungen erhöhten sich die Pensionsrückstellungen für das Land und die Stadtgemeinde Bremen um fast 10 Mrd. €. Sie waren damit die Hauptursachen dafür, dass im Jahr 2023 das negative Eigenkapital des Landes um 5,9 Mrd. € und das der Stadtgemeinde um 5,3 Mrd. € anstieg.
(Jahresbericht Land, Tz.83,87,88)
(Jahresbericht Stadt, Tz. 56,60,61)
Die Personalausgaben der Bremer Verwaltung wuchsen seit dem Jahr 2013 um 47,9 % auf 2,42 Mrd. € im Jahr 2023. Gegenüber dem Vorjahr nahmen sie um 3,7 % zu. Das Beschäftigungsvolumen in der Kernverwaltung und den Ausgliederungen erhöhte sich seit 2013 um 20,7 %, also um 4.451 Vollzeiteinheiten auf 25.926 Vollzeiteinheiten im Jahr 2023. Gegenüber dem Vorjahr stieg es um 598 Vollzeiteinheiten.
In den bremischen Mehrheitsbeteiligungen erhöhte sich der Personalaufwand seit 2013 von 1,01 Mrd. € auf 1,42 Mrd. € im Jahr 2023. Das Beschäftigungsvolumen wuchs zugleich um 31,6 % auf 23.955 Vollzeiteinheiten.
Mit einem Personalkonzept plant der Senat, den Personalaufwuchs der vergangenen Jahre abzubremsen und den Personalhaushalt mittel- und langfristig zu stabilisieren. Der Personalbestand der Verwaltung soll ab dem Jahr 2025 konstant gehalten werden. Allerdings sind große Bereiche hiervon ausgenommen. Allein mit diesem Vorhaben wird eine Stabilisierung der Personalausgaben nicht zu erreichen sein. Für eine nachhaltige Konsolidierung sind weitergehende Maßnahmen erforderlich.
(Jahresbericht Land, Tz. 165-198)