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Rechnungshof legt Jahresberichte 2020 vor

Langer Atem für Haushaltssanierung nötig

Bremen wird den zehnjährigen Konsolidierungspfad absehbar bis zum Ende einhalten können. Mit den nun vorgesehenen finanziellen Hilfen bekommt Bremen die Chance, die Haushaltssanierung fortzusetzen. „Seit diesem Jahr ist die verfassungsrechtliche Schuldenbremse in Kraft. Die anhaltende Haushaltsnotlage zwingt Bremen noch stärker als andere Länder, sich keinen Cent an Einnahmen entgehen zu lassen und keinen Cent unnötig auszugeben“, sagt die Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen, Bettina Sokol, anlässlich der Vorstellung der Jahresberichte 2020 für Land sowie Stadt und ergänzt: „Da ist noch Luft nach oben.“

Mit seinen jährlichen Berichten zeigt der Rechnungshof Möglichkeiten zur Verbesserung der bremischen Finanzsituation auf: So entgingen Bremen für die Jahre 2017 und 2018 wegen fehlerhafter Berechnung 1,9 Mio. € Wasserentnahmegebühren, die es nachträglich noch zu erheben gilt. Bei IT-Dienstleistungen im Bremer Verwaltungsnetz hätten für das Jahr 2019 Mehrausgaben in Höhe von rund 450.000,- € vermieden werden können. Mit unklaren Zuständigkeiten wird das Risiko von Steuerausfällen gerade dort hingenommen, wo es um die Besteuerung großer Beträge ab 500.000,- € jährlich aus bestimmten Einkunftsarten geht. Das Forderungsmanagement im Sozialbereich ist zwar besser geworden, weist aber immer noch Mängel auf, etwa nicht sachgerechte Aktenbearbeitungen und die fehlende Kenntnis, wie viele Forderungen in welcher Höhe wo bestehen. Verfügt eine Stiftung über rund 2,7 Mio. € Rücklagen und Ergebnisvorträge, ist es nicht angemessen, wenn Bremen diese Stiftung jährlich mit rund 1,2 Mio. € oder sogar höheren Beträgen unterstützt. „Wir würden uns wünschen, dass die Verwaltung unsere Anregungen noch stärker berücksichtigt. Nur mit konsequentem Handeln kann Bremen seine Probleme lösen und nachhaltig Schulden sowie den Sanierungsstau abbauen“, so Präsidentin Sokol.

Nicht nur der Umstand bisher entgangener Gebühren ist im Zusammenhang mit den Regelungen zur Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zu kritisieren. Die bremischen Gebührensätze dafür sind seit ihrer Einführung 1993 sowie 2004 unverändert geblieben und bewegen sich im Ländervergleich am unteren Rand. Hätten sie wenigstens mit der Preisentwicklung Schritt gehalten, lägen sie jetzt um 20 % höher. Wird zudem eine bestimmte Mengengrenze bei entnommenem Oberflächenwasser überschritten, sinkt die Gebühr pro Kubikmeter für die gesamte entnommene Menge. „Der Gesetzeszweck, die Ressource Wasser zu schützen und einen Anreiz für ihren sparsamen Verbrauch zu geben, wird so nicht erreicht. Nachhaltigkeit sieht anders aus. Das Gesetz muss dringend novelliert werden“, fordert Präsidentin Sokol.

Für weitere Informationen erhalten Sie hier die Pressemitteilung - nicht barrierefreie Druckversion (pdf, 100.2 KB), die Kurzfassungen der Berichte - nicht barrierefreie Druckversion (pdf, 180.4 KB) sowie den vollständigen Text der Jahresberichte 2020 - Land und Stadt (pdf, 4.4 MB).

Die folgenden Absätze geben die Kurzfassungen der in den Jahresberichten enthaltenen Beiträge wieder.

I. Haushalt

In Höhe von rund 26,4 Mrd. € hatte Bremen am 31. Dezember 2018 zahlungswirksame Verpflichtungen, die überwiegend nicht durch Vermögenswerte gedeckt waren. Seit Beginn der Bilanzierung im Jahr 2010 verdoppelte sich das negative Eigenkapital damit nahezu. Kaufmännisch betrachtet beliefen sich die Schulden Ende 2018 auf rund 38,4 Mrd. €. Kameral wurden in der Haushaltsrechnung nur 19,6 Mrd. € als Schulden ausgewiesen, weil darin Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von rund 18,8 Mrd.€ nicht zu berücksichtigen waren.
Das Finanzierungsdefizit konnte zwar deutlich verringert werden, lag aber - kameral gesehen - bei rund 248 Mio. € und doppisch betrachtet sogar bei rund 3,5 Mrd. €. Grund dafür war, dass den Pensionsrückstellungen aufgrund gesunkener Zinssätze mit rund 4 Mrd. € ein hoher Betrag zugeführt werden musste. Das wirkte sich stark aus. Konsolidierungsbemühungen sind so kaum sichtbar geworden.

(Jahresbericht Land, Tz. 14-173)

Nachdem die Personalausgaben im Jahr 2017 um rund 4,1 % gestiegen waren, nahmen sie 2018 erneut um rund 4,3 % zu. Sie beliefen sich auf rund 2,0 Mrd. €. Der Zuwachs ist sowohl auf die Erhöhung der Bezüge und Entgelte als auch auf eine Zunahme der Zahl der Beschäftigten zurückzuführen. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben lag bei rund 26 %. Das Beschäftigungsvolumen stieg 2018 auch im Kernbereich an, und zwar gegenüber dem Vorjahr um 444 auf 13.675 Vollzeiteinheiten und damit um rund 3,4 %. Dazu trug vor allem der Personalzuwachs im Bildungsbereich bei.
Das Finanzressort beabsichtigt, die Methode für die Personalbemessung in der Verwaltung auf eine neue Grundlage zu stellen, um so den Personalbedarf besser ermitteln zu können. Der Rechnungshof hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass nur mit einer vorausgehenden Aufgabenkritik nachhaltig wirkende wirtschaftliche Verbesserungen zu erwarten sind.

(Jahresbericht Land, Tz. 174-196)

II. Problematisches Verwaltungshandeln

Das Land Bremen erhebt für die Entnahme von Grundwasser seit 1993 sowie von Oberflächenwasser seit 2004 Gebühren. Im Ländervergleich bewegen sich die Sätze am unteren Rand; sie sind seit ihrer Einführung nicht ein einziges Mal der Preisentwicklung angepasst worden. Wird zudem eine bestimmte Mengengrenze bei Oberflächenwasser überschritten, sinkt die Gebühr pro Kubikmeter für die gesamte entnommene Wassermenge. Das stellt keinen Anreiz für einen sparsamen Umgang mit dem Wasser dar. Insgesamt bedürfen die gesetzlichen Regelungen dringend einer Überarbeitung.
Bei Wasserentnahmen von durchschnittlich 830 Mio. m³ jährlich werden Einnahmen von rund 3,6 Mio. € erzielt. In einem Fall legte die Verwaltung bei der Gebührenberechnung für die Entnahme von Oberflächenwasser einen unzutreffenden Gebührensatz zugrunde. Dadurch fielen die Gebühreneinnahmen 2017 und 2018 um rund 1,9 Mio. € zu niedrig aus. Das Umweltressort will diesen Betrag noch einfordern.

(Jahresbericht Land, Tz. 384-432)

Seit November 2018 setzt Bremen eine Software zur elektronischen Rechnungsbearbeitung ein. Die Software wies jedoch auch ein Jahr nach Einführung noch erhebliche Mängel auf. So fehlte eine Protokollierung von Belegänderungen, und Zahlungen waren auch auf ein Bankkonto möglich, für das die Zahlung nicht freigegeben worden war. Fehlermeldungen erreichten nicht immer die für die Bearbeitung zuständigen Personen und es entstanden ungültige Buchungsvorgänge. Weil Prozesse unklar waren, verbindliche Regelungen fehlten und Schulungsunterlagen nicht aktuell waren, kam es zudem zu zusätzlichem Arbeitsaufwand. Auch war die Benutzerführung nicht eindeutig und Auswertungen zeigten unzuverlässige Ergebnisse. Die Software war vor ihrem Einsatz nicht ausreichend getestet worden, sodass Fehler fortbestanden.
Diese teilweise gravierenden Mängel wirken sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsbearbeitung und auf die Kassensicherheit aus. Das Finanzressort hat einige davon inzwischen behoben.

(Jahresbericht Land, Tz. 445-460)

Steuerfälle mit zu versteuernden Beträgen von mehr als 500.000,- € pro Jahr aus bestimmten Einkunftsarten werden als Fälle mit bedeutenden Einkünften von der Finanzverwaltung besonders erfasst. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass bei der Steuerfestsetzung in vielen dieser Fälle Prüfhinweise des bei der Veranlagung eingesetzten Risikomanagementsystems weder vom Innen- noch vom Außendienst bearbeitet wurden. Dies birgt die Gefahr von Steuerausfällen sowohl in aktuellen als auch in nachfolgenden Besteuerungszeiträumen.
Das Ressort hat zugesagt, für die Bearbeitung von Fällen mit bedeutenden Einkünften eine Dienstanweisung für den Innen- und Außendienst zu erstellen, in der die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Prüfhinweisen klar geregelt werden, um Steuerausfälle zu vermeiden.

(Jahresbericht Land, Tz. 433-444)

Das Land ist verpflichtet, Erstaufnahmeeinrichtungen für geflüchtete Menschen zu unterhalten. Bremen mietete dafür 2016 ein neues Gebäude an. Diese Einrichtung samt ihrer Zweigstelle überließ das Sozialressort einem freien Träger, der für deren Betrieb Zuwendungen erhält, allein 2018 in Höhe von rund 3,4 Mio. €. Mit der Reinigung der Gebäude sowie der Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner beauftragte der freie Träger jeweils externe Dienstleister ohne vorherige Vergabeverfahren. Die 2018 rund 4,4 Mio. € betragenden Kosten für Reinigung und Verpflegung trug und trägt aber ebenfalls das Land und erstattet sie teilweise außerhalb des Zuwendungsverfahrens. Das Ressort prüfte nicht, ob für beide Dienstleistungsaufträge Vergaberecht anzuwenden gewesen wäre. In dem Fall hätten die Aufträge nicht freihändig erteilt werden dürfen.
Der Rechnungshof hat das Sozialressort aufgefordert, möglichst alle Leistungen des freien Trägers über Zuwendungen zu finanzieren, die vergaberechtlichen Fragen zu klären und bestehende Verträge zu überprüfen. Das Sozialressort will dem nachkommen.

(Jahresbericht Land, Tz. 276-299)

In den Jahren 2017 und 2018 sind insgesamt 66 Beamtinnen und Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden, weil sie ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen konnten. In 30 weiteren Fällen wurde festgestellt, dass die Betroffenen nur noch begrenzt dienstfähig sind.
Der Rechnungshof hat kritisiert, dass die Dienststellen vielfach zu lange gewartet hatten, bis sie das Gesundheitsamt beauftragten, die Dienstfähigkeit zu beurteilen. Viele Personalakten waren unzulänglich geführt, auch im Hinblick auf den Datenschutz. Zudem dauerten die Verfahren zu lange. Lange Verfahrenszeiten begründen die Gefahr personalwirtschaftlicher und finanzieller Nachteile.

(Jahresbericht Land, Tz. 197-222)

Bremen fördert den Sport auf unterschiedliche Weise. So können Sportvereinen öffentliche Sportanlagen zur vorrangigen Nutzung überlassen werden, wenn sie dafür die Anlagen unterhalten und bewirtschaften. Hierzu wurden Vereinbarungen geschlossen, auf deren Basis die Sportvereine für die Pflege und Unterhaltung Zuwendungen erhielten. Der damit verbundene Leistungsaustausch führte dazu, dass die Sportvereine Umsatzsteuer nachzahlen mussten. Mit dem Ziel, die Steuerpflicht zu vermeiden, trat im Jahr 2019 eine neue Vereinbarung in Kraft.
Der Rechnungshof hat deutlich gemacht, dass auch die neue Vereinbarung einen Leistungsaustausch enthält und sich damit an der Umsatzsteuerpflicht nichts ändert. Da die Vereine so erneut dem Risiko von Steuernachzahlungen ausgesetzt sind, hat das Finanzressort auf Anraten des Rechnungshofs eine eingehende Prüfung des Sachverhalts und seiner steuerlichen Bewertung zugesagt.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 143-164)

Immobilien Bremen (IB) erfüllt die bundesweit definierten IT-Sicherheitsstandards des Grundschutzes nicht vollständig. IB hat zugesagt, 2020 sowohl eine Person für die IT-Sicherheit zu benennen als auch ein IT-Sicherheitskonzept sowie einen IT-Notfallplan zu erstellen. Weitere Sicherheitsrisiken beabsichtigt IB ebenfalls zu beheben. Dies betrifft die systematische Prüfung und Dokumentation der Wiederherstellbarkeit von Daten ebenso wie die Dokumentation, Prüfung und Optimierung der stattfindenden IT-Serviceprozesse.
Eine zusätzlich angemietete eigene externe Datenleitung bei IB verursachte über sechs Jahre hinweg vermeidbare Kosten in Höhe von monatlich rund 1.100,- € brutto. Das mit der Datenleitung betriebene WLAN stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
Sicherheits- und Finanzrisiken sind zudem mit dem fehlenden Überblick über den Bestand an IT-Endgeräten verbunden. Auch hier will IB Abhilfe schaffen.

(Jahresbericht Land, Tz. 474-499)

Weiterbildungsangebote von Hochschulen, die nicht nur aus Teilnahmeentgelten oder sonstigen Einnahmen finanziert werden, sondern auch aus öffentlichen Mitteln, stehen im Risiko, nicht gemeinschaftsrechtskonform zu sein. Weder die Universität noch die Hochschule Bremen kalkulierten für ihre überwiegend privat finanzierten Weiterbildungsangebote durchgehend Entgelte, die alle Kosten für Personal-, Sach- und Gemeinkosten berücksichtigten.
Der Rechnungshof hat der Universität verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, um eine Deckung sämtlicher Kosten zu erreichen: So könnten neben der Erhöhung der Teilnahmeentgelte auch Betriebe an den Kosten der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beteiligt werden. Der Hochschule Bremen hat er - wie bereits im Jahr 2016 - empfohlen, Maßnahmen zur Kostendeckung der einzelnen Studiengänge zu ergreifen und defizitäre Studiengänge einzustellen.

(Jahresbericht Land, Tz. 324-352)

III. Notwendige Verbesserungen im Datenbestand

Kinder alleinerziehender Elternteile erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn sie vom anderen Elternteil keinen oder nicht den gesetzlichen Mindestunterhalt bekommen. Der Unterhaltsanspruch geht dann auf das Land über, das den leistungsfähigen barunterhaltspflichtigen Elternteil im Wege des sogenannten Rückgriffs zur Erstattung der gewährten Leistungen auffordert. 2018 entfielen auf die Stadt Bremen Ausgaben für Unterhaltsvorschussleistungen von rund 22 Mio. €, denen Einnahmen aus Rückgriffen in Höhe von rund 1,3 Mio. € gegenüberstanden.
Die daraus deutlich werdende niedrige Rückgriffquote lässt sich nicht allein mit der ungünstigen Sozialstruktur der Stadt Bremen erklären. Der Rechnungshof hat das Jugendressort aufgefordert, einen intensiven Austausch mit vergleichbaren Großstädten aufzunehmen, die eine bessere Rückgriffquote erzielen. Das Jugendressort will dem nachkommen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse für Bremen nutzen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 90-129)

Ende 2013 verzeichnete das Sozialressort - größtenteils im Amt für Soziale Dienste (AfSD) - rund 12.800 offene Forderungen mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Mio. €. Eine Projektgruppe ging diesen Forderungen seit September 2014 nach und erzielte bis Ende 2018 Einnahmen von rund 1,8 Mio. €. Weitere rund 47,5 Mio. € nahm sie aus Kostenerstattungen für minderjährige Geflüchtete ein. Zur nachhaltigen Verbesserung und Sicherung der Einnahmen hat die Projektgruppe Vorschläge erarbeitet, die aber noch nicht vollständig in die Praxis umgesetzt worden sind.
Bis Ende 2018 sank die Anzahl der offenen Forderungen zwar auf insgesamt rund 7.400, ihr Gesamtvolumen stieg hingegen auf rund 21 Mio. €. Weder Sozialressort noch AfSD haben einen inhaltlichen Überblick über den Gesamtforderungsbestand. Der Rechnungshof hat das Sozialressort aufgefordert, diesen Überblick herzustellen, offene Forderungen konsequent zu verfolgen sowie alle Maßnahmen zu ergreifen, um neu entstehende Forderungen effizient und effektiv zu bearbeiten.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 68-89)

Entgegen zentraler bremischer Vorgaben handelten einige Dienststellen bei der IT- Beschaffung und der IT-Dienstleistungsvergabe auf eigene Faust. Unter anderem deshalb ist der Bremer Verwaltung nicht vollständig bekannt, wer derzeit welche Dienste im Bremer Verwaltungsnetz betreibt. Sie besitzt ebenfalls keine genaue Kenntnis darüber, wer von außerhalb auf dieses Netz und die darin betriebenen Dienste zugreifen kann. Beides begründet Sicherheitsrisiken mit der Folge mangelnder Grundschutzkonformität, obgleich Bremen die Einhaltung dieses Standards für sich beansprucht.
Bei Leistungen etwa im Zusammenhang mit Gateways oder Firewalls handelt es sich um sogenannte netznahe Dienste. Um Kosten zu sparen, sollten unter anderem diese Dienste seit 2019 von Dataport erbracht werden. Da Dataport dies auch wegen der fehlenden Übersicht über Dienste und Berechtigungen nicht gelang, entstanden vermeidbare Mehrausgaben für das Jahr 2019 in Höhe von rund 450.000,- €.

(Jahresbericht Land, Tz. 461-473)

Um die Arbeitsbelastung von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern gleichmäßig zu verteilen und deren Vergütungshöhe zu bemessen, stützt sich das Justizressort auf Daten anderer Länder. Der Rechnungshof hat das kritisiert und gefordert, auf Bremen bezogene Daten zu erheben. Das Ressort will prüfen, inwieweit eigene Daten erhoben und zur Bestimmung der Vergütungshöhe genutzt werden können. Es soll eine valide Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf erarbeitet werden.
Der Rechnungshof hat ferner angeregt, Berichte über Geschäftsprüfungen, die Auskunft darüber geben, ob Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ihre Diensthandlungen ordnungsgemäß erledigten, auf Mängel auszuwerten und Korrekturvorschläge daraus abzuleiten. Das Ressort will in einem Projekt die bisherigen Verfahrensabläufe überprüfen.

(Jahresbericht Land, Tz. 258-275)

Bremen ist an etlichen Organisationseinheiten beteiligt. 2018 richtete das Finanzressort eine Beteiligungsdatenbank ein, um bisherige Doppelerfassungen von Daten zu vermeiden und um den Zugriff auf Kerndaten der Beteiligungsunternehmen sowie deren steuerungsrelevante Kennzahlen zu beschleunigen. Zur Verbesserung des von den Fachressorts dort eingepflegten Datenbestands trüge es aus der Sicht von Rechnungshof und Finanzressort bei, wenn die Fachressorts die Daten ihrer Beteiligungen zeitnah eingeben würden.
Einer Empfehlung des Rechnungshofs folgend hat das Finanzressort bereits eindeutige und gut nachvollziehbare Kriterien für die Auswahl der in den jährlichen Beteiligungsbericht aufzunehmenden Einheiten formuliert. Ferner hat der Rechnungshof angeregt, die Daten auch solcher Einrichtungen in die Datenbank einzupflegen, die ihrer Rechtsform nach zwar keine Beteiligungen sind, für die aber ähnliche Informationsbedarfe bestehen.

(Jahresbericht Land, Tz. 500-511)

IV. Ressourcenbedarf ermitteln

Die Stiftung Hanse-Wissenschaftskolleg (HWK) erhält von den Ländern Niedersachsen und Bremen insgesamt jährlich rund 2,5 Mio. €. Das Stiftungskapital beläuft sich auf rund 9,4 Mio. €. Darüber hinaus bildete das HWK Rücklagen und Ergebnisvorträge von insgesamt rund 2,7 Mio. €. Trotz der hohen Eigenmittel bemühte sich das HWK mehrfach um eine Erhöhung der Finanzierung durch die Länder, zuletzt für das Jahr 2020.
Angesichts ihrer Vermögenssituation ist es allerdings nicht vertretbar, die der Stiftung zufließenden Mittel weiter zu erhöhen. Das Wissenschaftsressort hat zugesagt, die Empfehlungen des Rechnungshofs mit den Stiftern abzustimmen und die vom HWK beantragte Mittelerhöhung zu überprüfen.

(Jahresbericht Land, Tz. 300-323)

Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler in besonderen Problemlagen. In den Jahren 2017 und 2018 konnten Beratungen vielfach erst nach langen Wartezeiten angeboten werden. Aufgrund steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und um künftig Wartezeiten zu vermeiden, hat der Rechnungshof empfohlen, den Ressourcenbedarf der ReBUZ für die Jahre bis 2025 zu bestimmen.
Auch die Zahl der Beratungsfälle zum Thema Schulvermeidung erhöhte sich in den Schuljahren von 2014/15 bis 2017/18 deutlich. Anstatt mit einem bloßen Sachstandsbericht könnten besser mit einer Evaluation die Ursachen dafür untersucht und passende Unterstützungsbedarfe ermittelt werden.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 42-67)

An der Hochschule Bremerhaven werden Weiterbildungen für Berufstätige und Studierende vor allem über einen Verein angeboten. Dessen Mitglieder sind ehemals und derzeit Beschäftigte der Hochschule und des Wissenschaftsressorts. Sie arbeiten ehrenamtlich für den Verein. Die Hochschule Bremerhaven vereinbarte die Durchführung der Weiterbildungen mit dem Verein nur mündlich, auch Qualitätskriterien wurden nicht schriftlich festgelegt. Aufgrund der Kritik des Rechnungshofs soll es künftig schriftliche Einzelvereinbarungen geben.
Die Hochschule Bremerhaven plant zudem, ihre Weiterbildungsaktivitäten zu verstärken, dies kann jedoch der Verein nicht leisten. Es ist daher erforderlich, die Weiterbildung neu zu organisieren und vorher die dafür nötigen Mittel zu bestimmen sowie ihre Finanzierbarkeit zu prüfen.

(Jahresbericht Land, Tz. 363-383)

Obwohl die Weiterbildung - insbesondere von Berufstätigen - eine der Aufgaben der Hochschulen ist, hat die Hochschule für Künste dafür keine festgelegte Organisationsstruktur. Für ihr entgeltpflichtiges Weiterbildungsangebot konnte sie weder eine Kalkulation vorlegen noch war dokumentiert, ob die angefallenen Personal-, Sach- und Gemeinkosten von den Teilnahmeentgelten hatten gedeckt werden können.
Wegen des wachsenden Bedarfs an Weiterbildungen hat der Rechnungshof der Hochschule für Künste empfohlen, eine Aufbau- und Ablauforganisation für die Weiterbildung festzulegen. Auch bedarf es einer Prüfung, in welcher Höhe dafür Mittel benötigt werden und wie diese Mittel finanziert werden könnten.

(Jahresbericht Land, Tz. 353-362)

Nach dem Bremischen Abgeordnetengesetz erhalten die Fraktionen neben Geld- und Sachleistungen für die parlamentarische Arbeit weitere Geldleistungen aus Anlass von Untersuchungsausschüssen. Einige Fraktionen bewältigten den durch Untersuchungsausschüsse ausgelösten Aufwand mit externen Kräften, andere setzten hierfür eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Wenn Fraktionen keine externen Kräfte, sondern bereits aus regulären Geldleistungen für die parlamentarische Arbeit finanziertes Stammpersonal für Aufgaben im Zusammenhang mit einem Untersuchungsausschuss einsetzen, stellt sich die Frage nach dem dadurch ausgelösten zusätzlichen Aufwand. Abgrenzungsprobleme zur täglichen Fraktionsarbeit können letztlich dazu führen, dass der zusätzlich gezahlte Aufwendungsersatz die tatsächlich für die Ausschussarbeit entstandenen Personalkosten übersteigt.
Der Rechnungshof hat der Bürgerschaftskanzlei empfohlen, dem Vorstand der Bürgerschaft das Problem darzulegen und zur Diskussion zu stellen, ob eine inhaltliche Präzisierung der den Aufwendungsersatz betreffenden gesetzlichen Anspruchsgrundlage angezeigt ist.

(Jahresbericht Land, Tz. 223-242)

V. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unverzichtbar

Die Columbuskaje in Bremerhaven dient seit den 1930er Jahren im Wesentlichen der Kreuzfahrt. Die marode Kaje soll nach Planung des Häfenressorts für rund 80 Mio. € erneuert werden. Die öffentliche Hand ist verpflichtet, bei allen finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Damit ist zu ermitteln, welcher gesamtwirtschaftliche Nutzen durch die Maßnahme entsteht, welche Wirkungen hinsichtlich Nutzen und Kosten denkbare Lösungsvarianten haben und welche finanziellen Auswirkungen sowie Folgekosten voraussichtlich auf die öffentliche Hand zukommen. Entgegen seiner ursprünglichen Darstellung gegenüber der zuständigen Deputation erarbeitete das Häfenressort die notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht. Es vertritt die Auffassung, bei dem Kajenneubau sei der Nutzen zweifelsfrei gegeben, weil es sich um einen bloßen Ersatzbau handele. Darüber hinaus habe sich die damalige Regierungskoalition zu der Maßnahme bekannt. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist jedoch stets für die Entscheidung über die Variante und für die spätere Erfolgskontrolle unverzichtbar.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 165-179)

Die Erstaufnahmeeinrichtungen für unbegleitet eingereiste ausländische Jungen und Mädchen befinden sich an zwei getrennten Standorten. Insbesondere die Unterkunft für die Jungen ist zu groß und bedarf umfangreicher Sanierung. Das Jugendressort bemüht sich seit geraumer Zeit um ein neues Gebäude, in dem sowohl die Jungen als auch die Mädchen Platz finden sollen. Im Verlauf der Vertragsverhandlungen veränderten sich unerwartet die Rahmenbedingungen für das ausgewählte Objekt. Zudem sind dort größere Umbauten als anfangs angenommen notwendig. Daher konnte der Betrieb nicht wie geplant im April 2019 begonnen werden. Die bisherige Unterkunft für die Jungen wird somit zunächst weitergeführt werden müssen. Die Mädchen werden voraussichtlich weiter in einer eigenen Einrichtung betreut werden. So bliebe es bei den bisherigen unwirtschaftlichen Doppelstrukturen.
Angesichts anstehender erheblicher Investitionen ist es notwendig, die Wirtschaftlichkeit aller möglicher Varianten zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu untersuchen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 130-142)

Die Landesvertretung Bremens beim Bund betreibt eine Küche mit eigenem Personal für das kulinarische Angebot bei Veranstaltungen. Eine von der Verwaltung durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Betrieb der Küche war nicht in vollem Umfang schlüssig. So wurden beispielsweise weder Personalkosten noch Arbeitgeberrisiken (Krankheit oder Urlaub) vollständig berücksichtigt. Der Rechnungshof hat den Bevollmächtigten beim Bund aufgefordert, spätestens in zwei Jahren die Wirtschaftlichkeit des Küchenbetriebs erneut zu überprüfen und bis dahin gewonnene Erkenntnisse zu berücksichtigen. Der Bevollmächtigte hat dies zugesagt.
Daneben hat der Rechnungshof Anregungen formuliert, um das mit der Landesvertretung verbundene Gästehaus stärker auszulasten sowie das Veranstaltungscontrolling zu verbessern. Die Verwaltung hat diese Anregungen zum Teil bereits umgesetzt.

(Jahresbericht Land, Tz. 243-257)