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Sonderbericht nach § 99 LHO zur finanziellen Lage sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung Radio Bremens

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Sonderbericht Radio Bremen vom 22.11.2023 (pdf, 1.7 MB)

Pressemitteilung vom 22.11.2023 (pdf, 296.3 KB)

Zusammenfassung

Radio Bremen ist die kleinste der neun Landesrundfunkanstalten der ARD. Die Darstellungen zur Haushalts- und Wirtschaftslage zeigen u. a. die strukturelle Abhängigkeit Radio Bremens vom verfassungsrechtlich gebotenen Finanzausgleich zwischen den ARD-Rundfunkanstalten. Zusätzlich wird deutlich, dass Jahresüberschüsse der letzten Jahre maßgeblich durch Sondereffekte begründet waren. Außerdem kommen in den nächsten Jahren auf Radio Bremen hohe Altersvorsorgeverpflichtungen zu, denen in erheblichem Umfang kein dafür zurückgestelltes Vermögen gegenübersteht. Vor dem Hintergrund dieser großen Deckungsstocklücke hat der Rechnungshof Radio Bremen empfohlen, zumindest Zinserträge dauerhaft dem Deckungsstock zuzuführen.

Die Finanz- und Ertragslage der Sendeanstalt bleibt aus Sicht des Rechnungshofs angespannt. Dies liegt erstens daran, dass inflationsbedingt mit steigenden Ausgaben zu rechnen ist. Zweitens sind die Erträge aus Rundfunkbeiträgen sowie aus dem ARD-Finanzausgleich und der ARD-Strukturhilfe wesentlich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Zudem waren die Jahresüberschüsse in den Jahren 2021 und 2022 nur auf Sondereffekte bei der Bilanzierung der Altersvorsorgeverpflichtungen zurückzuführen und resultierten nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb der Anstalt. Ohne diese Sondereffekte wären auch für diese Jahre negative Jahresergebnisse auszuweisen gewesen.

Eine Möglichkeit zur Verbesserung der finanziellen Ausstattung Radio Bremens sowie zur Stärkung der Krisenresilienz sieht der Rechnungshof in zu verändernden staatsvertraglichen Vorgaben zur Eigenmittelanrechnung. Er empfiehlt, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich periodenübergreifende Überschüsse in begrenztem Umfang nicht bedarfsmindernd für die kommende Beitragsperiode auswirken. Damit würde den Rundfunkanstalten unter anderem die Möglichkeit gegeben, kurzfristig auf Krisen zu reagieren, deren finanzielle Auswirkungen im Finanzmittelbedarf noch nicht enthalten sind.

Daneben wird es für Radio Bremen notwendig bleiben, weiter eigene Sparanstrengungen vorzunehmen. Neben dem strukturellen Ausbau von Kooperationen ist strikt zu beachten, verbundenen Unternehmen - wie Tochtergesellschaften - nur dann finanzielle Leistungen zukommen zu lassen, wenn sie rechtlich zulässig und betriebswirtschaftlich notwendig sind.

Darüber hinaus sieht der Rechnungshof im Hinblick auf ein wirtschaftliches Handeln Radio Bremens die Notwendigkeit, vertragliche Leistungen an die Mitglieder des Direktoriums auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Dies betrifft im Wesentlichen die Regelungen zu den sogenannten Überbrückungsbezügen, die nach Dienstende und vor Renteneintritt gezahlt werden.